AGB
TIERAMBULANZ BRIGITTENAUERLÄNDE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tierambulanz Brigittenauerlände (wird im folgendem als Tierarztpraxis bezeichnet)
Mag.vet.med. Anita Fechtner-Wehrenfennig
1 Allgemeines
1.1. Der Behandlungsvertrag (einschließlich Impf,- und Kontrolluntersuchungen) kommt durch den Auftrag des Tierhalters, der in elektronischer (z.B. Online-Buchungstool; Kiosk-Tool) oder mündlicher (z.B. telefonisch) Form erfolgt und der Zusage der Tierarztordination (sei es schriftlich oder mündlich) zustande. Von Seiten der Tierarztordination kann die Zusage auch schlüssig durch Aufnahme der Behandlung (Untersuchung) erfolgen. Der jeweilige Tierhalter hat, mit Ausnahme medizinisch indizierter Notfälle, kein Anrecht auf Behandlung in der Tierarztpraxis.
1.2. Der jeweilige Behandlungsvertrag mit dem Tierhalter wird ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung, abgeschlossen, die auf der Website www.tierambulanz-brigittenau.at abrufbar sind und auch in der Tierarztprqxis, zur Einsicht, aufliegen.
1.3. Konsultationen unserer Tierärzt*innen sind, mit Ausnahme von Notfällen, nur nach vorhergehender Vereinbarung möglich. Werden vereinbarte Termine ohne vorherige, rechtzeitige Absage (spätestens 24 Stunden davor) nicht wahrgenommen, behalten wir uns vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
1.4. Für Kaufverträge über den Ankauf von Medikamenten und Diät,- sowie Ergänzungsfuttermittel, als auch Hunde,- und Katzensnacks („Leckerlis“) gilt 1.1. sinngemäß.
1.5. Der Umtausch oder die Rücknahme von Medikamenten, Diät- und Ergänzungsfuttermitteln ist, auch dann, wenn diese noch nicht geöffnet/verbraucht wurden, ausgeschlossen.
1.6. Die von der Tierarztpraxis veräußerten Medikamente und Futtermittel verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts im Eigentum der Tierarztpraxis.
1.7. Behinderung durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen die Tierarztpraxis zum Rücktritt vom Vertrag.
1.8. Der Tierhalter erklärt sich bereit, dass im Zuge von Behandlungen gewonnene Untersuchungsergebnisse sowie entnommene Proben von Körperflüssigkeiten, Gewebeproben oder Organen, von der Tierordination für wissenschaftliche Zwecke, ohne weitere Zustimmung des Tierhalters, verwendet werden dürfen. Die gilt auch für Tierkörper, welche der Tierarztpraxis im Zuge der („Aktion Sternenstaub“ „TKB“) übergeben wurden.
1.9. Für Untersuchungen, Behandlungen, Beratungen und Operationen werden Termine (werktags von Mo bis Sa) vergeben
2. Terminverschiebung, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin
2.1. Vereinbarte Termine (Untersuchungs- Behandlungs- Beratungs- und OP-Termine) sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Tierhalter nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelung möglich!
2.2. Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis zu 24 Werkstags-Stunden vor einem Termin möglich. Erfolgt die Terminverschiebung oder -absage nach diesem Zeitpunkt oder falls der Tierhalter den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, verpflichtet sich der Tierhalter
2.2.1. für den Fall, dass an dem geplanten Termin eine Operation oder eine Zahnbehandlung geplant war, ein Entgelt (Ausfallshonorar) in Höhe von EUR 160,00 zu zahlen, oder
2.2.2. in allen sonstigen Fällen ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 80,00 zu zahlen.
Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Tierhalters besteht nicht.
2.2.3. Kann die Tierarztpraxis aus für sie nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Tierhalter umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist die Tierarztpraxis berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Tierärzt*innen und Gehilfen
3.1. Die Auswahl der behandelnden Tierärztin obliegt alleine der Tierarztpraxis, sodass ein Recht zur Auswahl der behandelnden Tierärzt*innen nicht gegeben ist. Dies schließt nicht aus, dass wir bemüht sind, allfällige Wünsche der Tierhalter, nach Möglichkeit, zu berücksichtigen.
3.2. Die Tierarztpraxis ist berechtigt, Mitarbeiter, sowie fachkundige Dritte im Rahmen der Vertragserfüllung einzusetzen, wofür eine vorhergehende gesonderte Einwilligung des Tierhalters nicht erforderlich ist.
4. Verpflichtungen des Tierhalters
4.1. Der Tierhalter ist verpflichtet den behandelnden Tierärzt*innen die gesamte, vollständige Krankengeschichte des zu behandelnden Tieres unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen. Das schließt auch alle Vorbehandlungen und Befunde, sowie die bisherige Medikation ein.
4.2. Der Tierhalter ist überdies verpflichtet, vor Behandlung oder Untersuchung des Tieres ein allfällig aggressives Verhalten oder eine sonstige Gefährlichkeit des Tieres offen zu legen, widrigenfalls er für mögliche Verletzungen der Mitarbeiter oder Beschädigungen der Tierarztpraxis haftet.
4.3. Sämtliche von uns vorgeschlagenen und eingeleiteten Behandlungsmaßnahmen sind vom Tierhalter zu unterstützen und unseren ärztlichen Anordnungen ist Folge zu leisten. Unterlässt der Tierhalter die von uns vorgeschlagenen oder bereits begonnenen Behandlungen, so ist unsere Haftung ausgeschlossen.
4.4. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die der Tierarztpraxis entstehen und die durch sein schuldhaftes Verhalten, sei es auch durch eine mangelnde Beaufsichtigung seines Tieres, bedingt sind.
4.5. Der Tierhalter verpflichtet sich bei mangelndem Behandlungserfolg oder etwaigen Komplikationen umgehend die Tierarztpraxis zu informieren und dieser die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
5. Entgelt
5.1. Gebühren und Preise, nach denen die in unserer Tierarztpraxis durchgeführten tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richtet sich nach der Honorarempfehlung für Tierärzte, herausgegeben nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung von der Österreichischen Tierärztekammer. Die Mehrwertsteuer aufgrund der jeweils zutreffenden Mehrwertsteuersätze ist enthalten.
5.2. Das Entgelt für unsere Untersuchungs– und Behandlungsleistungen (einschließlich operativer Eingriffe) oder für den käuflichen Erwerb von Waren (Medikamente, Futtermittel) ist unmittelbar nach der Behandlung/Operation/Kauf in bar, -oder mit Debit, -oder Kreditkarte (Visa oder Mastercard), -oder per Sofortüberweisung zu leisten.
5.3. Wir behalten uns vor, gegen Vorkasse tätig zu werden. Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Sollte im Rahmen der tierärztlichen Behandlung auch ein Aufenthalt des Tieres in der Praxis über Nacht erforderlich sein, sind die Behandlungsgebühren nach Beendigung des Aufenthaltes sowie alle sonstigen Auslagen der Praxis sofort zu entrichten und zwar bei Abholung des Tieres. Die Zahlung gilt erst als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.
5.4. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten und für Notfälle ohne Termin berechnen wir einen Notfallzuschlag (siehe www.tieramnulanz-brigittenau.at)
5.5. Wir behalten uns Preisanpassungen, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes vor. Unsere Angebote sind u. a. aufgrund etwaiger unvorhersehbarer Umstände des einzelnen Falles grundsätzlich freibleibend.
5.6. Die Verpflichtung des Tierhalters zur Entrichtung des Honorars besteht auch im Falle des Todes (Einschläferung, Versterben) des Tieres.
5.7. Kranken- und OP-Versicherung bei Tieren. Die tierärztlichen Leistungen von versicherten Tieren sind zuerst in der Tierarztpraxis zu bezahlen. Da wir nicht mit den Versicherungen direkt abrechnen! Sollte von der Tierversicherung die Krankengeschichte in größerem Umfang abgefragt werden, wird die Übermittlung und Zusammenstellung der Akte nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
5.8. Vor operativen Eingriffen erfolgt eine schriftliche Kostenschätzung, die jedoch unverbindlich ist, zumal aus medizinischen Gründen, eine Behandlungserweiterung erst während des Eingriffs erkennbar werden kann. Die Kostenschätzung umfasst in diesen Fällen auch Futterkosten und andere Kosten für die tagsüber stationär aufgenommenen Tiere.
5.9. Zeigen Tiere, während des stationären Aufenthaltes in der Tierarztpraxis, ein so aggressives Verhalten, dass ihre postoperative Behandlung/Betreuung ohne Gefährdung der Mitarbeiter der Tierarztpraxis oder des Tieres selbst, nicht möglich ist, ist die Tierarztpraxis berechtigt, Sedierungsmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung hintanhalten, zu setzen, um eine ordnungsgemäße Behandlung zu gewährleisten. Derartige, ursprünglich nicht vorhersehbare Kosten, sind vom Tierhalter, neben den veranschlagten Behandlungs / Operationskosten zu ersetzen.
5.10. Wenn während des operativen Eingriffs oder während der stationären Aufnahme unerwartete lebensbedrohliche Umstände beim Tier auftreten (oder solche die eine langanhaltende schwere gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen), ist die Tierarztpraxis berechtigt, sofern der Tierhalter kurzfristig nicht erreichbar ist, auch ohne dessen Einwilligung, im Sinne des Tierwohls, weitere Untersuchungen, Behandlungen oder Erweiterungen des vereinbarten operativen Eingriffs vorzunehmen, um diese Folgen möglichst hintanzuhalten. In solchen Fällen ist der Tierhalter dennoch verpflichtet das (erweiterte) Behandlungsentgelt zu leisten.
5.11. Treten während eines operativen Eingriffs oder während der stationären Aufnahme des Tieres lebensbedrohliche Zustände auf, die aus medizinischer Sicht nicht mehr sinnvoll behandelt werden können, so ist die Tierarztpraxis berechtigt, sofern der Tierhalter kurzfristig nicht erreichbar ist, auch ohne dessen Einwilligung, im Sinne des Tierwohls, das Tier zu euthanasieren. Auch in diesen Fällen ist der Tierhalter dennoch verpflichtet sowohl das vereinbarte Behandlungsentgelt, als auch die Kosten für die Euthanasie zu übernehmen.
5.12. Falls ein Tier nach einem operativen Eingriff/stationärem Aufenthalt nicht abgeholt wird, ist die Tierarztpraxis berechtigt (jedoch nicht verpflichtet) das Tier an eine geeignete Person zu übergeben. In diesem Fall verzichtet der Tierhalter auf jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit seinem Tier, welcher Art auch immer.
5.13. Bei sonstigen Behandlungen/Untersuchungen des Tieres in der Ordination wird dem Tierhalter von den behandelnden Tierärzt:innen mündlich vorab eine unverbindliche Kostenschätzung abgegeben, die je nach Behandlungsverlauf bzw. vorläufigen Behandlungsergebnissen auch erweitert werden kann.
5.14. Freiwillige Rabatte durch die Tierarztpraxis werden unter der Bedingung gewährt, dass der Tierhalter alle seine Verpflichtungen vollständig und rechtzeitig erfüllt. Insbesondere somit seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommt. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Tierhalter behält sich die Tierordination das Recht vor, freiwillig gewährte Rabatte zu widerrufen.
5.15. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges ist der Tierhalter verpflichtet zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe bis zu 10% pro Jahr. Der Tierhalter ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachten Schäden verpflichtet. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
5.16. Eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen steht dem Tierhalter nur mit einer von Mag. Anita Fechtner-Wehrenfennig anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenforderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Tierhalter nicht zu.
6. Verpflichtungen der Tierarztpraxis
6.1. Die Tierarztpraxis verpflichtet sich zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, unter Berücksichtigung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht und unter Anwendung der wissenschaftlich allgemein anerkannten Behandlungsregeln,- und Methoden zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Gesundheit des zu behandelnden Tieres. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg der angewandten Behandlung besteht nicht.
6.2. Die Tierarztpraxis verpflichtet sich, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, im Falle eines mangelnden Behandlungserfolges oder bei Auftreten von Komplikationen, einer Verbesserung nachzukommen. Die Kosten der „Verbesserung“ richten sich nach den Gewährleistungsvorschriften des ABGB. Für den Fall, dass die Tierarztpraxis über den mangelnden Behandlungserfolg oder das Auftreten von Komplikationen nicht in Kenntnis gesetzt wird, sohin eine Verbesserung gar nicht vorgenommen werden kann, sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Die Tierarztpraxis haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände (auch Wertgegenstände) Dritter, insbesondere der Tierhalter, während der Anwesenheit in den Ordinationsräumlichkeiten.
8. Daten
8.1. Der Tierhalter hat bei Abschluss des Vertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen.
8.2. Nach diesen AGB schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anders bestimmt ist – auch mittels E-Mail abgegeben werden.
8.3. Zwecks bestmöglicher Behandlung und Betreuung der Tiere, müssen bestimmte personenbezogene Daten der Tierhalter, als auch Behandlungsdaten des Tieres in der Datenverarbeitung der Tierarztpraxis dauerhaft gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die vom Tierhalter bekannt gegebenen Daten, sowie jene der Behandlung, unterliegen den gültigen Datenschutzvorschriften ebenso wie der tierärztlichen Schweigepflicht.
8.4. Sämtliche Daten von Tierhaltern oder Tieren werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Datenübermittlungen an fachkundige Dritte zwecks Einholung eines medizinischen Konsils oder an zu überweisende Kliniken oder Labore, sowie Daten im Falle meldepflichtiger Tierseuchen an die Behörde und Datenbanken zur Registrierung des Mikrochips. Ebenso ausgenommen ist die Übermittlung der Daten an ein Inkassobüro oder eine rechtsfreundliche Vertretung im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Tierhalter und Mag. Anita Fechtner-Wehrenfennig aus oder im Zusammenhang mit dem Behandlungsvertrag.
9. Gerichtsstand/anwendbares Recht/Beschwerdestelle
9.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder im Zusammenhang mit demselben ist ausschließlich das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wien.
9.2. Der Behandlungsvertrag und damit auch diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
9.3. Zuständige Kammer und Beschwerdestelle: Österreichische Tierärztekammer
Stand 12. 10. 2025